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Aktuelles Betriebshandbuch (BHB) und komplett ausgefüllte Erklärung für die LLB

Wann ist ein Sachverständiger und wann ist ein Prüfer für die Überprüfungsfahrt erforderlich?

Der Prüfer (frühere Bezeichnung Prüfungsrat) bezieht sich auf §46 LuftPersV, der erst nach dem §49 LuftBO (Sachverständige) rechtskräftig wurde. Beide Paragrafen haben jedoch Gültigkeit. Die jeweilige Anforderung ist von Behörde zu Behörde verschieden.